Info und Preise Ausnahmetransportbegleitung

Info and Prices exeptional transports Switzerland

Die Firma ATB Trasec AG mit Sitz in Oftringen darf sämtliche Ausnahmetransport-Kategorien in der ganzen Schweiz (auch sogenannte Polizeibegleitungen gemäss Ziffer 5 der Sonderbewilligung) durchführen. Für überdimensionale Ladungen muss der Transporteur oder Spediteur vor jedem Transport beim zuständigen Strassenverkehrsamt eine Sonderbewilligung für Ausnahmetransporte einholen. Auf Wunsch können wir das auch für Sie erledigen!

Sonderbewilligung für Ausnahme- und Schwertransporte

Für Import- und Autobahnfahrten erteilt das ASTRA (Bundesamt für Strassen) die Sonderbewilligung: https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/sonderbewilligungen/ausnahmetransporte-und-ausnahmefahrzeuge.html

In allen anderen Fällen ist das kantonale Strassenverkehrsamt oder die Polizei zuständig. Bitte stellen Sie uns bei einer Anfrage die bereits vorhandenen Sonderbewilligungen zu. Wichtig: Bitte melden Sie uns bevorstehende Ausnahmetransporte möglichst frühzeitig an! Die Transportbegleiter haben bei der Polizei eine schriftliche Anmeldepflicht, bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Fahrt. Spätere Anmeldungen können deshalb nicht berücksichtigt werden. Falls noch keine Fahrstreckenabklärung vorliegt, benötigen wir eine längere Planungszeit. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall möglichst frühzeitig! Für die Ausstellung der Sonderbewilligungen müssen Sie mit 2-10 Arbeitstagen rechnen – je nach Streckenlänge und Dimensionen des Transportes. Beachten Sie zudem, dass wir die Strecke ausserhalb der Autobahnen allenfalls rekognoszieren müssen. Bei Schnee und Eis oder bei dichtem Nebel darf die Fahrt unter Umständen nicht durchgeführt werden (Auflagen der Polizei).

Pflichten der Transportbegleiter  

Die zertifizierten Transportbegleiter sind gesetzlich verpflichtet, sich bei jedem Kanton telefonisch bei der Polizei an- und abzumelden und vor der Fahrt folgende Daten zu überprüfen:  

- Kontrollschilder des Zugfahrzeuges und des Anhängers oder Aufliegers
- Ausweise und Masse (Länge, Breite, Höhe, Gewicht und Führerausweis)
- Kennzeichnung und Beleuchtung des Fahrzeuges und der Ladung
- Fahrstrecke, bzw. korrekter Übernahmeort / richtiges Einreise-Zollamt  

Wichtig: Sollten diese Daten nicht mit der Bewilligung übereinstimmen, dürfen wir den Transport nicht übernehmen!

Falsche Angaben führen deshalb zu einer Verschiebung des Transportes, da zuerst von allen betroffenen Kantonen eine neue Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss! Ein Abweichen von der vorgeschriebenen Route ist nicht erlaubt.  

Sperrzeiten Schweiz

In der Hauptverkehrszeit von 06.30 - 08.30 und von 16.30 - 18.30 Uhr dürfen keine Ausnahmetransporte (mit einer Breite von mehr als 3 Metern) auf der Autobahn durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollen diese Stosszeiten auch ausserhalb der Autobahn - insbesondere in Städten und Agglomerationen - gemieden werden (Pflicht im Kanton Luzern).

Begleitpflicht in der Schweiz

Bei Transporten, welche mehr als 3.8 m breit - oder mehr als 35 m lang - oder mehr als 4.8 m hoch sind, benötigen Sie von uns einen zertifizierten Ausnahmetransportbegleiter (ATB). Bei geringeren Massen reicht meist eine "ortskundige Person" mit entsprechendem Begleitfahrzeug, welche wir Ihnen ebenfalls anbieten können. Bei Transporten von über 25 m Länge (oder mehr als 4.5 m Breite) setzen wir in der Regel zwei Begleitfahrzeuge ein, sonst 1 Begleitfahrzeug. Hinweis: Auf den Schweizer Autobahnen gilt eine maximale Höhe von 4.3 m. Das Gesamtgewicht darf auf Autobahnen - je nach Strecke / Brücke - nur zwischen 40 und etwa 120 Tonnen betragen. Bei höheren Gewichten ist auch auf der Autobahn - auf gewissen Abschnitten - eine Transportbegleitung vorgeschrieben (z.B. A1, Oftringen ↔ Aarau Ost oder A3, Rheinfelden ↔ Augst). > Siehe Ziffer 5 auf der ASTRA-Bewilligung.

Hinterer Überhang / Achsdrehpunkt

Der hintere Überhang wird bei starren Achsen ab Mitte der hinteren Achsen gemessen (bei 3 starren Achsen also in der Mitte der 2. Achse). Sind alle Achsen gelenkt, wird vom ASTRA die erste Achse als Achs-Drehpunkt definiert. Bei mehreren, gelenkten Achsen wird also der hintere Überhang immer ab der ersten gelenkten Auflieger-Achse gemessen! 

Funkgeräte / Deutsche Sprache

Für den Transport nehmen wir die erforderlichen Funkgeräte für alle am Transport beteiligten Personen mit. Für die Kommunikation mit dem Fahrer ist es wichtig, dass dieser die Deutsche Sprache gut beherrscht! Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie uns bitte bei der Auftragserteilung, welche Sprache der Fahrer spricht, damit wir einen Begleiter mit den notwendigen Fremdsprachkenntnissen zuteilen können. Optional bieten wir einen kostenpflichtigen Dolmetscher auf.  

Einreise in die Schweiz aus Deutschland mit Sondertransporten

Für die Einreise in die Schweiz aus Richtung Norden (Deutschland) empfehlen wir, wenn möglich, das Zollamt Bad-Säckingen/DE - Stein/CH vorzusehen! Ab dort führen diverse Schwertransportrouten in alle Richtungen. (Aktuell: Oktober bis Dezember Behinderungen infolge Baustelle!). Auf der Ostseite des Zollgebäudes hat es zudem ein Parkplatz für Sondertransporte. Bei einer Einreise (oder Ausreise) via Bad Säckingen können Sie sich zudem meist die Anmeldung und die Bewilligungsgebühren für die beiden kostspieligen Kantone Baselland und Baselstadt ersparen, da diese beiden Kantone dann in der Regel nicht durchfahren werden müssen. Wir bedanken uns bei Ihnen und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt!  

Für Dienstleistungen und Warenverkäufe gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://www.trasec.ch/ueber_uns/agb 

ATB Trasec AG, Verkehrssicherheit Signalisation / Ausbildung / Transportbegleitung Brauereiweg 11, 4665 Oftringen

062 798 08 00 / 0041 62 798 08 00 / Mobile-Phone Transportbegleiter: 079 695 63 10   david.kuenzli@trasec.ch  www.trasec-shop.ch   www.trasec.ch