Ausnahmetransporte und Transportbegleitungen in der Schweiz
Die Firma ATB Trasec AG mit Sitz in Oftringen, Kanton Aargau, führt Transportbegleitungen in der ganzen Schweiz durch, auch sogenannte Polizeibegleitungen gemäss Ziff. 5 der Sonderbewilligung mit zertifizierten Transportbegleitern. Dazu stehen uns 3 moderne Begleitfahrzeuge und das notwendige, ausgebildete Personal zur Verfügung. Ausserdem bieten wir Ihnen auch Eigenbegleitungen gemäss Ziff. 7 und 8 oder Begleitungen mit ortskundiger Person gemäss Ziff. 31 der Sonderbewilligung an.
Auf Wunsch können wir für Sie auch die notwendigen Sonderbewilligungen beim ASTRA und den verschiedenen Kantonen einholen!
Tipp: Kostenlose Anfahrt zum Start...
Bei uns ist die Anfahrt zum Start-Ort des Transportes im Umkreis von 50 Km kostenlos!
Dazu gehören z.B. die Anfahrt nach Basel, Bern, Luzern, Solothurn, Zürich sowie zu den Grenzübergängen in Basel, Rheinfelden oder Stein / Bad Säckingen. Ebenfalls kostenlos ist die Anfahrt zu den Rheinhäfen in Basel, Birsfelden und Muttenz sowie zu den Firmen Avesco AG in Langenthal und Liebherr AG in Reiden, welche beide ganz in unserer Nähe liegen.
Kantonskarte der Schweiz mit internationalen Autobahnen und Grenzübergängen

Für jeden zu durchfahrenden Kanton wird eine Sonderbewilligung des zuständigen Strassenverkehrsamtes (Kanton) benötigt. Für die Fahrt auf der Autobahn (sowie für alle Importfahrten) ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig.
Sondertransporte Schweiz; Vorschriften zur Begleitung
Sondergenehmigung / Überbreitengenehmigung Schweiz
In der Schweiz dürfen Fahrzeuge, welche überdimensionale Güter transportieren, nur von zertifizierten, Schweizer Transportbegleitern (ATB) mit geprüften Begleitfahrzeugen begleitet werden. Die ATB Trasec AG bietet Ihnen diese Dienstleistung mit zertifizierten Transportbegleitern in der ganzen Schweiz an. (Ausgenommen kantonale Einschränkungen).

Dauerbewilligung / Jahresbewilligung
Wenn Sie regelmässig überdimensionale Güter befördern, lohnt es sich allenfalls, eine Dauerbewilligung beim Bundesamt für Strasse (ASTRA) einzuholen:
Mit einer Dauerbewilligung können Sie jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres eine unbeschränkte Anzahl Transporte auf den Durchgangsstrassen der gewünschten Region oder auf allen Autobahnen, jeweils von 05.00 - 22.00 Uhr durchführen - sofern folgende Masse nicht überschritten werden:
Länge: 30 m, Breite: 3 m, Höhe: 4 m (Autobahn 4.2 m), Gewicht 44 Tonnen, Achslast: max. 12 Tonnen.

Im Weiteren bieten wir Ihnen auch einen Genehmigungsservice an:
Wir holen für Sie über unser Online-Portal alle notwendigen Sonderbewilligungen direkt beim ASTRA (Bundesamt für Strassen) ein. Bitte planen Sie dafür genügend Zeit ein (etwa 10 Arbeitstage, je nach Strecke und Transportdimensionen). Die Preise für eine Sonderbewilligung sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Sie betragen - je nach Aufwand und Grösse des Transportes - im Schnitt etwa 220.- CHF für eine Einzelbewilligung.